Kosten
Kosten für anwaltliche Tätigkeit
Kostendeckung und Hilfen
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. In bestimmten Fällen sind individuelle Vereinbarungen möglich. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte zu ihrem Gespräch bei mir Ihre Unterlagen dazu mit, z.B. den Versicherungsschein oder Ihre letzte Beitragsrechnung. Oder Sie lassen sich bereits vor dem Gespräch direkt von Ihrer Rechtsschutzversicherung eine schriftliche Kostendeckungszusage geben.
Sofern Sie nicht rechtsschutzversichert und nicht in der Lage sind, die Kosten der anwaltlichen Beratung oder Vertretung selbst aufzubringen(z.B. weil Sie Sozialhilfe beziehen), können sie
- Beratungshilfe - für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit
- Prozesskostenhilfe - in gerichtlichen Verfahren
- Verfahrenskostenhilfe - in familiengerichtlichen Verfahren
beantragen.
In diesen Fällen muss bei Gericht ein Antrag unter Nachweis Ihrer Einkommenssituation gestellt werden. Um Beratungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte vor einer Terminvereinbarung bei mir mit Ihren Einkommensunterlagen an das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht und lassen sich einen Beratungshilfeschein ausstellen. Sie wissen dann genau, ob Sie Beratungshilfe erhalten und müssen bei mir nur den Eigenanteil von 15,00 € leisten. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe kann ich, für Sie bei Gericht einreichen, benötige dazu aber von Ihnen vollständige Nachweise über Einkommen, Miete, Schulden etc.. Nähere Informationen finden Sie unter: Justiz - Online
Bei schweren Straftaten, in denen z.B. die Verurteilung zu einer längeren Haftstrafe droht, oder wenn Sie sich aus ganz besonderen Gründen nicht selbst verteidigen können, können Sie einen Pflichtverteidiger beantragen. Für die Strafverteidigung bei weniger schweren Tat erhalten Sie leider allenfalls Beratungshilfe für ein Beratungsgespräch, aber keine Prozesskostenhilfe und müssen auch die Kosten für eine Strafverteidigung selbst bei eingeschränkten Einkommensverhältnissen selbst aufbringen.
Dies sind nur allgemeine Hinweise. Eine genaue Auskunft erhalten Sie bei unserem ersten Gespräch.